Antrag „Straßenbeleuchtung“

Dr. Sven Langbein

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Menden hat in dieser Woche einen Antrag an den Bügermeister der Stadt Menden gerichtet:

Die Straßenbeleuchtung befindet sich trotz Verwaltung durch die Stadtwerke Menden GmbH immer noch im städtischen Eigentum. Der Grund hierfür ist unter anderem die Möglichkeit der Umlegung der Kosten für die Erneuerung auf die Anlieger gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW). Da sich die Erneuerung der Leuchten mit moderner LED-Technik und der damit verbundenen Energiekosteneinsparung zum Teil von selbst amortisiert, stellt sich für die SPDFraktion die Frage, wie die Anlieger an der Energiekostenersparnis beteiligt werden können. Das KAG NRW sieht zwar die Umlegung auf die Anlieger vor. Durch neue Gesetzesinitiativen in
diesem Zusammenhang wird aber deutlich, dass auch die Landtagsfraktionen eine Reformierung
dieses Gesetzes zu Gunsten der Bürger für notwendig erachten.

Im Bereich der Straßenbeleuchtung möchte die SPD-Fraktion diese Gesetzesinitiativen nicht abwarten, sondern sieht die zeitnahe Überführung der Straßenbeleuchtung in das Eigentum der Stadtwerke Menden GmbH als sinnvollen Lösungsvorschlag an. Somit könnte auf die Umlegung der Erneuerungskosten verzichtet und die Anlieger entlastet werden. Weiterhin werden dadurch die Stadtwerke in die Lage versetzt, die Beleuchtung unbürokratischer und kosteneffizienter zu verwalten und zu modernisieren bzw. zu einer smarten Beleuchtung (z.B. durch die Integration von E-Ladesäulen) auszubauen.

Aus diesem Grund beantragt die SPD-Fraktion, die Überführung der Straßenbeleuchtung in das Eigentum der Stadtwerke Menden hinsichtlich ökonomischer, steuerlicher und gesetzlicher Aspekte zu überprüfen und einen Zeit- bzw. Meilensteinplan für die mögliche Eigentumsübernahme aufzustellen.

Dr. Sven Langbein und Gisbert Gutberlet (Fraktionsvorsitzender)